PREVIEW: CRUEL REELL - BRAUCHTUMSPFLEGE

7,484 95%

39 / 3
Info

Das Führen von Schlagstöcken in der Öffentlichkeit ist nach § 42a Wxffengesetz verboten. Ausgenommen hiervon ist das Führen bei berechtigtem Interesse, wie der "Brauchtumspflege".

Veröffentlicht von Cruel-Reell
vor 1 Jahr
Kommentare
Bitte oder , um Kommentare zu schreiben