PREVIEW: CRUEL REELL - BRAUCHTUMSPFLEGE
7,484 95%
Das Führen von Schlagstöcken in der Öffentlichkeit ist nach § 42a Wxffengesetz verboten. Ausgenommen hiervon ist das Führen bei berechtigtem Interesse, wie der "Brauchtumspflege".
vor 1 Jahr
Kommentare
Bitte einloggen oder registrieren, um Kommentare zu schreiben